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Haben Sie darum auch manchmal Angst vor der Scheidung? Das kann tatsächlich weitreichende Folgen für den Betrieb haben. Im Extremfall kann die wirtschaftliche Existenz bedroht sein. Kann Ihnen nicht passieren? Sie sind glücklich verheiratet? Prima, trotzdem sollte man darüber nachdenken, was passiert bei einer Trennung / Scheidung.
Durch das Themenpaket Mitarbeitende Angehörige im Betrieb wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass auch wenn die Ehe glücklich verläuft, eine mögliche Scheidung mit bedacht werden sollte, wenn beide eine gemeinsame Firma führen oder die Ehefrau im Betrieb mitarbeitet.
Fahrlässig und verantwortungslos sind zwei Bezeichnungen für die Situation, wenn sich der Inhaber einer Firma nicht mit dem Thema auseinandersetzt und sich auf den Fall einer Scheidung vorbereitet. Ist das wirklich so krass, dass es bis zur Zwangsliquidation der Firma kommen kann? Fakt ist, die mitarbeitende Ehefrau kann auch ohne einen Eintrag im Handelsregister vor Gericht als Gesellschafterin des Betriebs gelten. Das hat zur Folge, wenn sie aus dem Betrieb ausscheidet, kann sie einen Anspruch auf eine Abfindung stellen. Bei der Deutschen Handwerks Zeitung ist nachzulesen: "Durch das Zusammenwirken kann unbeabsichtigt zum Beispiel eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts entstanden sein.“ Getroffen wurde diese Aussage von Rechtsanwalt Sebastian von Thunen von der Kanzlei Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz. Es gibt also gute Gründe sich Gedanken zu machen. Der Meinung sind wir auch, aber bitte so, dass keine Seite nach der Trennung benachteiligt wird und der Betrieb weiterlaufen kann.