Archiv
Nachstehend finden Sie ältere, archivierte News:
Junge Menschen wollen und sollen in Berufe reinschnuppern. Die Jugendlichen können sich ein besseres Bild davon machen, was später auf sie zukommt bzw. ob dieser Beruf ihnen tatsächlich zusagt. Die Unternehmer finden nicht selten einen zukünftigen Auszubildenden unter ihren Praktikanten. Also eine Win-win-Situation, bei der allerdings einiges zu beachten ist.
Es besteht keine Pflicht ein Praktikumsvertrag aufzusetzen, dennoch macht es Sinn für beide Seiten. Beide Parteien wissen durch den Praktikumsvertrag welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Die wichtigen Punkte sind zum Beispiel die Praktikumsdauer und die wöchentliche Arbeitszeit.
Ebenso sollten die Vergütung sowie der Urlaubsanspruch mit aufgenommen werden. Weiterhin können festgelegt werden welche Fähigkeiten vermittelt werden. Berater geben den Tipp außerdem eine Verschwiegenheitsklausel sowie eine Zusatzklausel, die festschreibt, dass das Praktikum nach dem vereinbarten Zeitraum automatisch endet.
Bei Praktikanten unter 18 Jahren ist zwingend das Jugendarbeitsschutzgesetz einzuhalten. Wird ein freiwilliges Praktikum absolviert, hat der Praktikant einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Hiervon ausgenommen sind Kurzzeit-Praktika. Praktikanten, die länger als drei Monate im Betrieb arbeiten, haben einen Anspruch auf den Mindestlohn von 8,50 Euro.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter:
http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/praktikanten-einstellen-was-sie-wissen-muessen/150/16266/249538