Archiv

Nachstehend finden Sie ältere, archivierte News:

 
Steuertipp
09.03.2017

Unser SteuertippLohnsteuerbescheinigung wieder nicht rechtzeitig eingereicht?

Am 28. Februar 2017 war Stichtag für Arbeitgeber, um die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2016 vorzunehmen. Zwar wird das Finanzamt wohl erst Mitte April anmahnen, dennoch sollten Sie umgehend reagieren.

Wie die Deutsche Handwerkszeitung schreibt, laufen Unternehmer Gefahr, bei Auffälligkeiten eher zum Kandidat für eine Lohnsteuerprüfung zu werden. Auch kann es passieren, dass sich für Mitarbeiter in den Steuerklassenkombination III/V oder VI Steuernachzahlungen ergeben. Diese Nachzahlungen kann das Finanzamt von den Arbeitnehmern durch die verspätete Abgabe der Lohnsteuerbescheinigung nicht mehr eintreiben. Die Folge: Das Finanzamt hat die Möglichkeit sich das Geld von dem betroffenen Arbeitgeber, über den Haftungsweg zu holen.

Sollten Sie zum ersten Mal eine Lohnsteuerbescheinigung in elektronischer Form beim Finanzamt abgeben, ist es nötig sich vorher beim Finanzamt zu authentifizieren. Hier der passende Link dafür: elsteronline.de . Die erstmalige Authentifizierung kann sich über Wochen hinziehen, darum sollte man nicht zu lange damit warten.

Fakt ist, der Arbeitgeber haftet für Fehler bei der Lohnsteuer. Das sollte der Arbeitgeber wissen.

Weitere Steuertipps sind auch hier zu finden:  DHZ-Steuerarchiv.

 
 
Besuchen Sie uns auch auf:
https://www.facebook.com/BuchhaltungBraakHamburg/ https://xing.de https://www.linkedin.com/company/10872844?trk=tyah&trkInfo=clickedVertical%3Acompany%2CclickedEntityId%3A10872844%2Cidx%3A2-1-2%2CtarId%3A1478785398326%2Ctas%3ABuchhaltung%20Pl https://twitter.com/BuchhaltungP https://instagram.com
Unsere Berufsverbände

News
Keine News verfügbar
Bürozeiten
Zu diesen Kernzeiten sind wir telefonisch erreichbar:

Montag - Freitag
09:00 - 14:00 Uhr

Ansonsten über unseren AB oder per E-Mail.

Ihr Weg zu uns: Standorte