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Wer kann die Soll-Versteuerung umgehen?
07.03.2017

Soll-VersteuerungFakt ist, dass bilanzierende Gewerbetreibende zur Soll-Versteuerung verpflichtet sind. Gerade kleine Betriebe haben in vielen Fällen Probleme mit der Soll-Versteuerung, da diese im Prinzip dazu führt, dass die Umsatzsteuer vorfinanziert werden muss. Aber auch hier gilt: “Keine Regel ohne Ausnahme“. Zum Teil haben Unternehmer die Möglichkeit die Soll-Versteuerung zu vermeiden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ergibt sich eine Ist-Versteuerung automatisch. Das ist zum Beispiel der Fall bei der Einnahme-Überschussrechnung und bei Freiberuflern. Für bilanzierende Gewerbetreibende der strenge Grundsatz der Soll-Versteuerung. Hier wird die Umsatzsteuer bereits direkt nach Ausführung der Leistung fällig.

Die gute Nachricht: Wenn der Vorjahresumsatz 500.000 Euro nicht überschritten hat, können bilanzierende Unternehmer einen Antrag auf Ist-Versteuerung nach § 20 UStG stellen. Wenn das geregelt ist, reicht es die Umsatzsteuer erst abzuführen, wenn die Rechnung bezahlt wurde.

Muster:
 Antrag zur Ist-Versteuerung (PDF, 226 kB)

Quellenangabe: http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de

 
 
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