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Keine Panik
25.01.2017

Panik ingimageDas Verzögerungsgeld vom Finanzamt ist selten durchsetzbar

Bleiben Sie gelassen, wenn Ihnen das Finanzamt droht. Erstmal macht sich Panik breit, schließlich fordern die meisten Finanzämter Verzögerungsgeld in Höhe von 2.500 Euro. Aber auch hier wird nicht so heiß gegessen wie gekocht wird. In den meisten Fällen hat das Finanzamt vor Gericht kaum Chance das Verzögerungsgeld durchzusetzen.

Dieses Zwangsgeld wird von den Finanzämtern gefordert, wenn Sie zu lange brauchen um geforderte Unterlagen vorzulegen. Sie haben das Recht gegen die Festsetzung mit einem Einspruch vorgehen.

Die Chancen stehen gut damit durchzukommen wenn:

  • in dem Bescheid über die Festsetzung nicht detailliert steht, warum das Finanzamt nicht von der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes abgesehen hat.
  • nicht klar hervorgeht, dass vorher andere Mittel als das Verzögerungsgeld angewendet wurden.

Diese Gründe führten am 12.7.2016 am FG Hessen (unter Az. 9 K 512/14) dazu, dass der Unternehmer von der Zahlung des Verzögerungsgeldes befreit wurde. Die fehlenden Angaben wurden als ermessensfehlerhaft gewertet.

Gibt es tatsächlich mal Probleme mit Ihren Unterlagen und sie kommen in Zugzwang, sollten Sie sich schriftlich direkt an den Prüfer des Finanzamts wenden. Erklären sie die Problematik und bitten Sie um eine Fristverlängerung zur Vorlage der Unterlagen. Wenn Sie dann noch um eine schriftliche Bestätigung der „Fristverlängerung zur Vorlage der Unterlagen“ bitten und diese auch bekommen, sind Sie auf der sichereren Seite.

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