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Vorsteuerabzug – Das sollten Sie wissen
22.12.2016

Ebenso wie andere Kunden, zahlen Unternehmer für Güter und Dienstleistungen Umsatzsteuer. Unternehmer haben aber die Möglichkeit diese durch den Vorsteuerabzug zurückzuholen. Um einen Vorsteuerabzug erfolgreich durchzuführen müssen Sie einige Regeln beachten.

Nur wenn ein Unternehmer selbst Umsatzsteuer auf seine Produkte oder Dienstleistungen erheben muss, kann er den Vorsteuerabzug geltend machen. Erst ab einen Jahresumsatz von über 17.500 Euro ist er dazu verpflichtet. Die Rechnungen müssen dann, abhängig von der Art seines Produktes, 7% oder eben 19% Umsatzsteuer ausweisen. 

  • Ausgeschlossen von der Umsatzsteuer sind zum Beispiel Dinge, die zum privaten Gebrauch bestimmt sind.
     
  • Werden nur Umsätze erbracht, die selbst umsatzsteuerfrei sind, ist das auch ein Ausschlusskriterium. Hierunter fallen zum Beispiel Einnahmen aus Vermietung an Privatpersonen.
     
  • Ist man beim Finanzamt als Kleinunternehmer nach § 19 UStG geführt, werden keine Rechnungen mit Umsatzsteuer ausgewiesen und man ist ebenfalls vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen.
     
  • Auch wichtig, die Rechnungen müssen alle erforderlichen Angaben erhalten.
     
  • Ist ein Unternehmer berechtigt zum Vorsteuerabzug, kann er diesen in seiner Umsatzsteuervoranmeldung oder in der Umsatzsteuerjahreserklärung beantragen.

Sie sind noch in der Gründungsphase? Dann verschenken Sie kein Geld! Selbst wenn Sie Ihr Gewerbe noch nicht angemeldet haben, können Sie schon beim Finanzamt einen Vorsteuerabzug beantragen. Für alles, was das zukünftige Unternehmen für die Gründung benötigt, wird meist problemlos der Vorsteuerabzug gewährt. Hierunter fallen Honorare für Unternehmensberater, Steuerberater ebenso wie Betriebsausgaben für Fachliteratur, Hardware, Software und Einrichtung für das Büro. Das funktioniert natürlich nur, wenn der Unternehmer später zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Es besteht eine Nachweispflicht. Zu jeder Rechnung sollte notiert werden, warum diese Ausgaben für die geplante Gründung nötig sind.

Noch mehr Informationen unter:http://www.bzst.de

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