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Nachstehend finden Sie ältere, archivierte News:
Zum Jahresanfang gibt es einige Neuerungen. Sogar Schulungen werden angeboten, um auf den neuesten Stand zu sein. Braucht man wirklich eine Schulung, um sich darauf vorzubereiten? Das muss jeder für sich selbst entscheiden. Fakt ist, dass zum Jahreswechsel die vollautomationsgestützte Veranlagung auf uns zukommt.
Das hat zur Folge, dass die Finanzbehörden Steuerfestsetzungen, Anrechnungen von Steuerabzugsbeträgen, Vorauszahlungen und auch Zinsen vollständig automatisiert erlassen. Oder je nach Fall ändern oder aufheben. Das geschieht auf Grundlage der Daten, die den Finanzbehörden von den Steuerpflichtigen gemacht werden.Der Finanzbeamte schaltet sich nur noch ein, wenn das System Alarm schlägt. Ein ausgeklügeltes Risikomanagement der Finanzverwaltung entscheidet, wann durch Mitarbeiter nachgeprüft werden soll.
Zur Nachprüfung führt auch das ausgefüllte „qualifizierte Freitextfeld“. Dieses Feld ist auch eine Neuerung in der Abgabenordnung. Hier können Daten, die von anderen Stellen übermittelt werden eingefügt werden. Dazu zählen Informationen des Arbeitgebers, der Krankenversicherung, der Bank usw.
Wenn der Steuerpflichtige möchte, wird ihm eine“ Steuerverwaltungsakte zum elektronischen Datenabruf“ zur Verfügung gestellt. Hier sollte man sich bewusst sein, dass drei Tage nachdem das Finanzamt die elektronische Benachrichtigung verschickt hat, diese als bekannt gegeben gelten. Das Gute ist, bei einer elektronischen Steuererklärung müssen die Belege nicht mehr in jedem Fall vorgelegt werden, allerdings kann das Finanzamt bei Bedarf die Belege nachfordern.
Kurz noch ein paar Neuerungen:
Der Mindestlohn erhöht sich ab 2017 von 8,50 auf 8,84 Euro pro Stunde.
Elektronische Registrierkassen müssen den GoBD entsprechen.
Die Künstlersozialabgabe wird von derzeit 5,2 Prozent auf 4,8 Prozent gesenkt.
Die Sachwertbezüge wurden angepasst.
Hier finden Sie das komplette Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Es stammt vom 18. Juli 2016