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Kleine Unternehmen und Online-Banking
15.11.2016

Datenklau Foto:IngimageWird das Konto von Kriminellen abgeräumt, müssen die Firmen oft selbst dafür aufkommen.

An Unternehmen werden strengere Anforderungen gestellt, als an Privatpersonen. Von Unternehmern wird mehr Wissen über Technik und Risikoschutz erwartet. Das Bundeskriminalamt mahnt zu erhöhter Vorsicht.

Was führt überhaupt zu dem Dilemma? Fahrlässigkeit im Umgang mit den Zahlungsdaten sowie mangelnde IT-Sicherheit werden hier als Schwachpunkte aufgeführt. Der Gesamtschaden durch Computerbetrug lag 2015 nach einer Studie des Bundeskriminalamtes bei ca. 36 Millionen Euro. Und das soll nur die Spitze des Eisbergs sein.

Wann haftet der Nutzer? Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Nutzer zu 100%. Hier stellt sich doch die Frage, wo fängt grobe Fahrlässigkeit an? Das haben die Kreditinstitute meist in den Geschäftsbedingungen zum Online-Banking festgelegt. Oberste Regel: PIN und TAN müssen geheim gehalten werden, dürfen also nicht weitergegeben werden. Auch müssen alle Sicherheitshinweise der Bank beachtet werden.

Von Unternehmen wird zudem erwartet, dass Virenschutzsoftware und Firewall eingesetzt werden, um einen gewissen Schutz vor Online-Angriffen zu gewährleisten. Auch wichtig: Nie, wirklich niemals außerhalb des Onlinebankings Zugangsdaten oder TAN-Nummern eingeben!

Smartphones sind auch besonders gefährdet was Cyber-Attacken angeht. Kurz gesagt: Fette Beute, denn hier sind die Kriminellen besonders erfolgreich was das Sammeln sensibler Daten angeht.

Sicherheit ist und bleibt das oberste Gebot, was das Internet angeht. Bankgeschäfte über fremde oder öffentliche Rechner zu tätigen ist sehr gefährlich und sollte darum tabu sein.

Und doch passiert es immer wieder. Was ist zu tun, wenn es Sie oder Ihr Unternehmen erwischt hat? Sofort Konto sperren, Geld zurückrufen und Anzeige erstatten.

Hier noch ein paar Tipps und weiter Artikel zum Thema:

Online-Banking: Sicher bezahlen über Browser und App

Steuererstattung: Neue Online-Banking-Betrugsmasche

 

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