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Geschenke für Kunden und Geschäftspartner - Was geht, was nicht?
16.10.2016

Geschenke

Zum Ende des Jahres wechseln wieder kleinere oder größere Geschenke den Besitzer. Das ist ja nichts Besonderes, aber wie sieht es bei den Geschenken für Geschäftspartner, Kunden und deren Mitarbeiter aus. Das gehört mittlerweile zur Beziehungspflege dazu und ist eine freundliche Geste, aber selbst hier gilt es einige und nicht nur steuerliche Stolperfallen aus dem Weg zu gehen.

Bei Sachbearbeiter und Amtsträger ist es klar, hier sollte man aufpassen, dass man nicht in den Verdacht gerät sich dadurch Vorteile verschaffen zu wollen. Auch für den Beschenkten ist das nicht unproblematisch, selbst wenn auf beiden Seiten nicht der Wille der Vorteilsnahme im Vordergrund steht. Eigentlich ist es egal ob in Verwaltungen, Behörden oder in Betrieben, man sollte sich Gedanken darüber machen, wie richtig damit umzugehen ist.

Als Betriebsinhaber, tut man gut daran dieses Thema mit den Mitarbeitern zu besprechen und klare Regeln zu schaffen was Geschenke betrifft. Trifft ein Geschenk ein und es wurden keine Absprachen getroffen, würde ich als Mitarbeiter dazu tendieren meinen Vorgesetzen anzusprechen, um diese Fragen zu klären.

Unser Rat: Klare Regeln für alle Mitarbeiter festlegen und jeder Person im Betrieb zugänglich machen.

Was muss für das Finanzamt beachtet werden? 30 % Pauschalsteuer abführen oder nicht? (Dies gilt für Fremde, nicht aber für eigene Mitarbeiter.) Man muss nicht, aber man darf. Wird die Pauschalsteuer nicht abgeführt, müsste eigentlich der Empfänger das Geschenk versteuern.

 

Informationen zum Thema im Internet auch unter:

http://www.roedl.de/themen/geschenke-steuern-pauschalierung-bfh

http://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wenn-geschenke-zum-problem-werden/150/3101/337893

 

 

 

 

 

 
 
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