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… und das weitere Wachstum von Unternehmen. Profitieren werden auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Dazu hat das Bundeskabinett am 14. September 2016 den „Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften“ beschlossen.
Künftig soll die steuerliche Verrechnung von Verlusten bei Körperschaften neu ausgerichtet werden. Die Neuregelung wird steuerliche Hemmnisse bei der Kapitalausstattung von Unternehmen beseitigen. Unternehmen, die für ihre Finanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, sollen jetzt nicht genutzte Verluste weiterhin steuerlich berücksichtigen können, sofern sie denselben Geschäftsbetrieb nach einem Anteilseignerwechsel fortführen. In dieser Situation befinden sich auch häufig junge Unternehmen. Ihre Finanzierungsmöglichkeiten werden damit erheblich verbessert.
Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble:
„Deutschland braucht mutige Unternehmen, damit unser Land auch in Zukunft zu den stärksten Volkswirtschaften der Welt gehört. Wir verbessern deshalb jetzt die Rahmenbedingungen. Künftig kann es Unternehmen damit noch besser gelingen, Investoren für innovative Geschäftsmodelle zu gewinnen.“
Quelle: Der Bundesminister der Finanzen
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/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2016/09/2016-09-14-PM19-verlustrechnung-koerperschaften.html
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