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Nutzen Sie Förderungsmöglichkeiten bei der Einstellung neuer Mitarbeiter.
Die Neuanstellung von Mitarbeitern im Unternehmen ist förderbar
Viele Arbeitgeber wissen nicht von Ihren Möglichkeiten oder haben durch den Betriebsalltag kaum Zeit sich über Fördermaßnahmen bei der Einstellung von neuen Mitarbeitern umfassend zu informieren.
Als erstes gibt es den Eingliederungszuschuss. Der Eingliederungszuschuss ist ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei Neuanstellung und gilt als Nachteilsausgleich für den Arbeitgeber. Durch den EGZ können anfängliche Hemmnisse kompensiert werden, was das Konzept auch für kleine Unternehmen interessant macht. Grundvoraussetzung ist die Eingliederung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist.
Gegenstand der Förderung ist die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit durch den Arbeitnehmer. Die Arbeitszeit muss dabei mindestens 15 Wochenstunden betragen.
Die Höhe und Dauer des Zuschusses werden an der Ausprägung der Vermittlungshemmnisse bemessen. In bestimmten Fällen ist aber sogar ein Zuschuss von 70 Prozent für bis zu 36 Monate möglich. Die Beantragung des Eingliederungszuschusses bei der jeweiligen Bundesagentur für Arbeit ist komplex und zeitraubend.
Besonders der Begründung des Antrags auf Eingliederungszuschuss kommt eine wichtige Bedeutung zu. Kommt es dann doch dazu, dass keine Genehmigung erfolgt, gibt es verschiedene Möglichkeiten: Überprüfung, Widerspruch und Klage.
Die 2 weiteren Alternativen zum EGZ, die wahrscheinlich noch unbekannt sind: Wenn man sich mit dem Thema der Lohnkostenzuschüsse für neue Mitarbeiter beschäftigt, kommt man als aller erstes auf den Eingliederungszuschuss.
Es gibt aber durchaus Alternativen auf dem Markt: Neben dem Eingliederungszuschuss gibt es beispielsweise eine weitere Fördermöglichkeit für Langzeitarbeitslose aus dem Leistungsbereich des Jobcenters. Das Projekt wird über den Europäischen Sozialfond (ESF) finanziert. Hier sind intensivere Fördermöglichkeiten für die Arbeitgeber möglich. Für den Erhalt der Förderung werden z. B. zwei Jahre Arbeitslosigkeit, ein Alter von über 35 Jahren sowie das Fehlen eines verwertbaren Berufsabschlusses vorausgesetzt.
Folgende Fördermöglichkeiten sind hier mindestens möglich: in den ersten 6 Monaten 75 % Lohnkostenzuschuss, in der Neunmonatigen Stabilisierungsphase 50 % und dann noch einmal 3 Monate 25 % des zu berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes.
Für Unternehmen in Sachsen ist die Beantragung eines Investitionszuschusses eine weitere Alternative zum Eingliederungszuschuss.
Welche Alternative für ein Unternehmen am besten geeignet ist, lässt sich in einem individuellen Beratungsgespräch erörtern, zum Beispiel unter: www.eingliederungszuschuss.com
Quelle: http://www.openpr.de/news/915121.html
Auch wir beraten Sie gerne zum Thema Eingliederungszuschuss. Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie. Fon (040) 67 56 89-20 · Fax -21 oder schreiben Sie uns unter: info@buchhaltung-plus.de