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Wir haben im vergangenen Jahr mehrfach darauf hingewiesen, dass eine neue Registrierkassenpflicht ab 2017 eingeführt wird. Natürlich gibt es wie so oft Ausnahmen. Haben Sie bisher mit einer sogenannten Kassenschublade kassiert, dürfen Sie das auch weiterhin.
Für alle Betrieb, die bisher schon eine elektronische Kasse nutzen, besteht jetzt die Pflicht dafür zu sorgen, dass die genutzte Kasse den verschärften Vorschriften entspricht. Kassensysteme, die den vorgegebenen Anforderungen nicht entsprechen, sind nicht mehr zulässig und werden Ihnen Ärger mit dem Finanzamt bescheren.
Die „Deutsche Handwerks Zeitung“ hat sehr gut aufgelistet, was die neuen Kassen alles können müssen.